FREQUENTLY ASKED QUESTIONS

FRAGEN & ANTWORTEN

Immobilientreuhand-Familienbetrieb seit 1928 KommR Rudolf Pretsch – Einzelunternehmer seit 1970
Pretsch Immobilientreuhand GmbH seit 2006 unter der Führung von Petra und Mag. Thomas Gutmann

ca. 150 Zins- und Wohnungseigentumshäuser

davon ca. 50 Wohnungseigentumsobjekte
 
ca. 170.000 m2 Nutzfläche
 
ca. 3.100 Bestandseinheiten

2 Immobilientreuhänder (geprüfte Immobilientreuhänder und Wirtschaftsakademiker)

4 Assistenten für Verwaltungsangelegenheiten
 
4 Fachkräfte für Buchhaltung und Lohnverrechnung Techniker + Außendienst

Es wird informiert dass die Telefonzeiten nicht unseren Bürozeiten entsprechen. Auch außerhalb der Telefonzeiten, insbesondere mittags, werden auftretende Anforderungen nach Maßgabe der Dringlichkeit erledigt: 

Unsere telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00; Freitag 9:00 bis 12:00 
Sprechstunden Dienstag 14:00 bis 18:00 ohne Voranmeldung (in dieser Zeit sind praktisch alle Abteilungen besetzt), sonst nach Terminvereinbarung jederzeit gerne.

Außerhalb unserer telefonischen Erreichbarkeit wird automatisch zu einer 24-stündigen Notrufbereitschaft weiter verbunden.
Rufen Sie daher 01/604 51 76 und legen Sie bitte nicht auf.
In dringenden Fällen stehen gebrechensbehebende Notdienste bzw. die Behörde (Feuerwehr, Polizei) zur Verfügung.

Mit 2 behördlich geprüften Immobilientreuhändern (Petra und Mag. Thomas Gutmann) bieten wir mit allen Bereichen des Wohnrechtes (insbesondere Mietrechts- und Wohnungseigentumsgesetz) vertraute Experten.

Die PRETSCH Immobilientreuhand GmbH beschäftigt insbesondere im Bereich des Bauwesens fachlich gebildete und für viele andere technischen Belange verständige Mitarbeiter, um die technische Organisation von Sanierungsmassnahmen, sowie die regelmäßigen Begehungen und technisch-fachliche Beurteilung der Liegenschaft und seiner technischen Anlagen und Einrichtungen wahrzunehmen. Zum Aufgabengebiet zählen das Erkennen der notwendigen Massnahme, Information der Wohnungseigentümer über die Situation, Erstellung von Kostenschätzungen, bzw. Einholung vergleichbarer Kostenvoranschläge bzw. Ausschreibung der Arbeitsleistung an mehrere Professionisten, Angebotsanalyse, sowie technische Kontrolle; die begleitende wirtschaftliche Kontrolle (insbesondere Bezahlung abhängig vom Baufortschritt, Berücksichtigung von Zahlungsfristen und –terminen, aufwandsbezogene Umsatzsteuergebarung, gegebenenfalls Beratung über Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten) wird durch die Buchhaltungsabteilung wahrgenommen. Im Anlassfalle wahrzunehmender Sanierungsmaßnahmen ist die regelmässige Anwesenheit in der Liegenschaft selbstverständlich.

Regelmäßige Standardbesuche (auch unter Teilnahme von interessierten Eigentümern/Hausausschuss) können vereinbart werden. Standardmäßig ist die jährliche Begehung angeboten. Anlassbezogen sind, insbesondere im Falle von Sanierungsmaßnahmen, weitere unterjährige Begehungen selbstverständlich.

Im Verwaltungsvertrag vereinbar kann ab gewissen Auftragssummen die Notwendigkeit zur Einholung mehrerer Kostenvoranschläge, die Durchführung einer kostenpflichtigen Ausschreibung oder die Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft verpflichtend festgelegt werden. 
Sofern nicht Gefahr in Verzug besteht wird stets versucht, zu bewältigende Aufgaben als Tagesordnungspunkt der jährlichen Eigentümerversammlung zu definieren und den Eigentümern zur Entscheidung aufzubereiten und anzubieten. Im Allgemeinen wird mit dem treuhändig anvertrauten Vermögen sehr sorg- und sparsam umgegangen.

Kleinarbeiten durch Fertigstellungsmeldung der Professionisten. 
Größere Maßnahmen durch Begehungen des Technikers, gegebenenfalls gemeinsam mit Professionisten und Eigentümer(-vertretern). Wirtschaftliche Rechnungskontrolle und –bezahlung nach Maßgabe der Erledigung gegebenenfalls unter Einbehaltung von Haft- und Deckungsrücklässen.

Auf Basis einer Begehung wäre die Priorisierung und Reihung notwendiger Maßnahmen erforderlich, um die zeitliche Reihenfolge festzustellen – vordringliche Maßnahmen mit massiver Beeinträchtigung für Eigentümer und Bewohner zuerst. Abhängig vom Zustand der Liegenschaft, bestehender Sanierungserfordernisse, dem aktuellen Stand des Reparaturfonds, den Ansprüchen (Sparsamkeit) der Eigentümer ist die angemessene Dotierung des Reparaturfonds den Eigentümern vorzuschlagen bzw. zu empfehlen. Die Speisung des Reparaturfonds (zweckgewidmetes Vermögen der Eigentümergemeinschaft zur Erhaltung der Liegenschaft und Sicherheitspolster) kann abhängig vom aktuellen Stand und von der zeitlichen Nähe weiteren Bedarfes durch laufende (höhere) Dotierung, Einmalzahlung oder Fremdfinanzierung erfolgen.

Durch bestmögliche Vereinheitlichung/Standardisierung allgemeiner Verwaltungsvorgänge bestehen ausreichend offene Resourcen, die Betreuung Ihrer Liegenschaft zu übernehmen und der individuellen Behandlung bestimmter Themen gerade in der Anfangsphase, aber auch in weiterer Folge genügend Raum und Zeit zu widmen. Die Verwaltung Ihrer Anlage liegt uns am Herzen. 

Auflage der Langfassung der Abrechnung mit Originalbelegsammlung im Haus möglich. Rundlauf der Abrechnung nach der Eigentümerversammlung unter interessierten Eigentümern, danach Möglichkeit zur Einsichtnahme bei der Hausverwaltung. Jeder Eigentümer erhält die Kurzfassung der Abrechnung bei der Hausversammlung ausgehändigt oder mit dem Protokoll zur Versammlung zugeschickt. Inhalt und Ergebnisse der Abrechnung werden regelmäßig im Rahmen der Eigentümerversammlung erläutert.

Das Prozedere für die Vergabe von Erhaltungsarbeiten ist frei zwischen Eigentümergemeinschaft und Hausverwaltung vereinbar. Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung können bis zu einer definierbaren Betragshöhe ohne Mehrheitsbeschluss von der Verwaltung nach bestem Wissen und Gewissen und in voller Verantwortung und unter Rechenschaftsverpflichtung gegenüber den Eigentümern erledigt werden. 
Darüberhinaus wäre ein Mehrheitsbeschluss denkbar. Beschlussfassungen werden üblicherweise im Rahmen der regelmäßigen Eigentümerversammlung als Grundlage für die Arbeit der Hausverwaltung getroffen. Dringende Beschlüsse werden mittels Rundumlauf zur Entscheidung angeboten.

Unsere zufriedenen Bestandskunden sind die beste Referenz und wir bieten Ihnen die Besichtigung von uns verwalteter Immobilien gerne an. Beispiele finden Sie hier!

UNSERE TIPPS

ÜBERSIEDELUNGS­RATGEBER

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore.

HAUS­VERWALTUNG

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore.